Wir bauen individuelle hochwertige
Carports und Terrassen­über­dachungen aus Holz!

Carports aus Holz

Schützen Sie Ihren privaten oder auch gewerblich genutzten Fuhr­park vor Witterungs­einflüssen. Direkt an die Haus­wand angebaut oder freistehend auf dem Grund­stück, integrieren sich unsere Carports perfekt in die Haus- und Garten­architektur.

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Terrassen­überdachungen

Das ganze Jahr Sommer? Warum nicht. Mit einer durchdachten Lösung für Ihre Terrassenüberdachung ist das in der Zukunft möglich, auch wenn die Wetterverhältnisse hierzulande nicht immer mediterran sind.

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Rundum-Service

Prüfen Sie mit uns, ob ihr Carport oder die Terrassen­über­dachung genehmigungs­frei oder genehmigungspflichtig ist. In fast jedem Bundesland gibt es verschiedene Vorschriften für die Errichtung, Änderung und Nutzungs­änderung von Anlagen.

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 Auf ein Wort – Unsere Philosophie

Wir heißen Sie herzlich Willkommen und bedanken uns für Ihr Interesse an unseren individuellen Carports und Terrassenüberdachungen.

Planen Sie mit uns Ihren neuen Carport oder Ihre neue Terrassenüberdachung – alles individuell angepasst und geplant, so dass sich auch dieses Projekt exakt an die Gegebenheiten vor Ort eingliedert.
Guter Service beginnt bei uns mit einer ausführlichen Beratung am Telefon oder idealerweise bei Ihnen vor Ort. Denn: Ihre Wünsche sind einzigartig – und Ihre Bedingungen vor Ort sind es auch. Bei uns erhalten Sie persönliche und umfassende Beratung zu Ihrem individuellen Bauvorhaben.

Mit CarportDesign24 können Sie komplett frei planen und bauen, ohne teure Extrakosten.
Und denken Sie daran, es gibt immer eine Lösung.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt! 

Ihr Christian Büchner
Geschäftsführer Novum Carport GmbH


 Aktuelle und realisierte Bauprojekte


  • Sachsen-Anhalt

    Verfahrensfreie Bauvorhaben nach BauO LSA §60: Carports einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind

  • Hamburg

    Keine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich lt. HBauO Anlage 2 zu §60: Garagen / Carports mit einer Wandhöhe bis zu 3,0 m und einer Bruttogrundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich

  • Sachsen

    Verfahrensfreie Bauvorhaben nach SächsBO §61: Garagen und Carports einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich

  • Baugenehmigung Baden-Württemberg

    Verfahrensfreie Vorhaben: Carports / Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m², außer im Außenbereich

  • Hessen

    Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55 HBO: Garagen bis 50 m² Brutto-Grundfläche einschließlich Abstellraum einschließlich Zufahrten mit nicht mehr als 200 m² Grundfläche, unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 1

  • Baugenehmigung Bayern

    Verfahrensfreie Bauvorhaben lt. Art.57 BayBo: Carports / Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich

  • Baugenehmigung Brandenburg

    Genehmigungsfreie Vorhaben lt. BbgBo §61 & §6 AbstandsflächenGaragen einschließlich überdachte Stellplätze und überdachte Abstellplätze für Fahrräder mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 Meter und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 Quadratmeter, außer im Außenbereich. Des Weiteren gilt für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe der grenznahen Wand bis zu 3 Meter und einer Gesamtgebäudelänge je Grundstücksgrenze von 9 Meter; die Dachneigung darf 45 Grad nicht überschreiten.

  • Bremen

    Verfahrensfreie Bauvorhaben lt. BremLBO §61: Garagen, einschließlich überdachter Stellplätze , die keine notwendigen Stellplätze enthalten, mit einer mittleren Wandhöhe nach § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 bis zu 3 m und einer Bruttogrundfläche bis zu insgesamt 50 m² je Baugrundstück, außer im Außenbereich

  • Nordrhein-Westfalen

    Grundsätzlich bedarf die Errichtung von überdachten Stellplätzen (Carports) einer Baugenehmigung. Unter folgenden Voraussetzungen fallen diese Vorhaben unter die Freistellungsregelung gemäß § 67 BauO NRW, d.h. sie sind von der Genehmigungspflicht freigestellt

  • Baugenehmigung Berlin

    Verfahrensfreie Bauvorhaben lt. BauO Bln §62: Garagen, überdachte Stellplätze sowie deren Abstellräume mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m je Wand und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m², außer im Außenbereich

  • Saarland

    Verfahrensfreie Vorhaben nach LBO Saarland §61: Eingeschossige Garagen und Carports einschließlich eingebautem Abstellraum (Geräteraum) mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche und bis zu 36 m² Bruttogrundfläche.

  • Thüringen

    Verfahrensfreie Bauvorhaben nach ThürBo §60: Garagen / Carports einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe im Sinne des § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 bis zu 3 m und mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 40 m², außer im Außenbereich

  • Mecklenburg-Vorpommern

    Verfahrensfreie Bauvorhaben lt. §61 LBau M-V: Carports / Garagen (überdachte Stellplätze) mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m², außer im Außenbereich

  • Niedersachsen

    Verfahrensfreie Baumaßnahmen lt. NBauO §60 Abs. 1: Carports mit nicht mehr als 30 m² Grundfläche, außer im Außenbreich

  • Rheinland-Pfalz

    Genehmigungsfreie Vorhaben nach LBauO Rh-Pf §62: Garagen und Carports mit bis zu 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 m, bei Wänden mit Giebeln einer Firsthöhe von nicht mehr als 4 m.

  • Schleswig-Holstein

    Verfahrensfreie Bauvorhaben nach LBO Schleswig-Holstein § 63: Notwendige Garagen und Carports nach §6 Abs. 7 Satz 1 sowie notwendige Garagen und Carports nach §6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 genutzter Räume bis zu 20 m² Grundfläche.

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So schützen Sie Ihre Holzkonstruktion

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