B wie Baugenehmigung

Vorschriften und Baugenehmigung für Carports in den Bundesländern

Baugenehmigung Baden-Württemberg

 

Verfahrensfreie Vorhaben: Carports / Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m², außer im Außenbereich


Baugenehmigung Bayern

 

Verfahrensfreie Bauvorhaben lt. Art.57 BayBo: Carports / Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich


Baugenehmigung Berlin

 

Verfahrensfreie Bauvorhaben lt. BauO Bln §62: Garagen, überdachte Stellplätze sowie deren Abstellräume mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m je Wand und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m², außer im Außenbereich


Baugenehmigung Brandenburg

 

Genehmigungsfreie Vorhaben lt. BbgBo §61 & §6 Abstandsflächen

Garagen einschließlich überdachte Stellplätze und überdachte Abstellplätze für Fahrräder mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 Meter und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 Quadratmeter, außer im Außenbereich. Des Weiteren gilt für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe der grenznahen Wand bis zu 3 Meter und einer Gesamtgebäudelänge je Grundstücksgrenze von 9...


Bremen

 

Verfahrensfreie Bauvorhaben lt. BremLBO §61: Garagen, einschließlich überdachter Stellplätze , die keine notwendigen Stellplätze enthalten, mit einer mittleren Wandhöhe nach § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 bis zu 3 m und einer Bruttogrundfläche bis zu insgesamt 50 m² je Baugrundstück, außer im Außenbereich


Hamburg

 

Keine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich lt. HBauO Anlage 2 zu §60: Garagen / Carports mit einer Wandhöhe bis zu 3,0 m und einer Bruttogrundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich


Hessen

 

Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55 HBO: Garagen bis 50 m² Brutto-Grundfläche einschließlich Abstellraum einschließlich Zufahrten mit nicht mehr als 200 m² Grundfläche, unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 1


Mecklenburg-Vorpommern

 

Verfahrensfreie Bauvorhaben lt. §61 LBau M-V: Carports / Garagen (überdachte Stellplätze) mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m², außer im Außenbereich


Niedersachsen

 

Verfahrensfreie Baumaßnahmen lt. NBauO §60 Abs. 1: Carports mit nicht mehr als 30 m² Grundfläche, außer im Außenbreich


Nordrhein-Westfalen

 

Grundsätzlich bedarf die Errichtung von überdachten Stellplätzen (Carports) einer Baugenehmigung. Unter folgenden Voraussetzungen fallen diese Vorhaben unter die Freistellungsregelung gemäß § 67 BauO NRW, d.h. sie sind von der Genehmigungspflicht freigestellt... Details ansehen


Rheinland-Pfalz

 

Genehmigungsfreie Vorhaben nach LBauO Rh-Pf §62: Garagen und Carports mit bis zu 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 m, bei Wänden mit Giebeln einer Firsthöhe von nicht mehr als 4 m.


Saarland

 

Verfahrensfreie Vorhaben nach LBO Saarland §61: Eingeschossige Garagen und Carports einschließlich eingebautem Abstellraum (Geräteraum) mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche und bis zu 36 m² Bruttogrundfläche.


Sachsen

 

Verfahrensfreie Bauvorhaben nach SächsBO §61: Garagen und Carports einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich


Sachsen-Anhalt

 

Verfahrensfreie Bauvorhaben nach BauO LSA §60: Carports einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind


Schleswig-Holstein

 

Verfahrensfreie Bauvorhaben nach LBO Schleswig-Holstein § 63: Notwendige Garagen und Carports nach §6 Abs. 7 Satz 1 sowie notwendige Garagen und Carports nach §6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 genutzter Räume bis zu 20 m² Grundfläche.


Thüringen

 

Verfahrensfreie Bauvorhaben nach ThürBo §60: Garagen / Carports einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe im Sinne des § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 bis zu 3 m und mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 40 m², außer im Außenbereich


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